AGB für die Nutzung der Plattform BIDaTRUCK

Stand: 10.06.2020

§ 1 Allgemeine Regelungen

(1) Die motorido GmbH, Mühlhagener Weg 12, 58513 Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn, HRB 8654) (nachfolgend „BIDaTRUCK“) bietet Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und Verbrauchern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Nutzer“) im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, das Handelssystem auf dem unter der Internetseite www.BIDaTRUCK.com betriebenen Online-Marktplatz (nachfolgend: Markplatz) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft zu nutzen.

(2) Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Verbraucher im Sinne des § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen BIDaTRUCK und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die von BIDaTRUCK im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von BIDaTRUCK schriftlich bestätigt werden.

(5) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer von BIDaTRUCK schriftlich, per Telefax, per E-Mail und/oder dadurch mitgeteilt, dass sie beim Einloggen in das Nutzerkonto angezeigt werden. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

§ 2 Leistungen des Plattformbetreibers

(1) Der Marktplatz ist eine Plattform für Einkäufer und Anbieter für den Handel mit neuen und gebrauchten Nutzfahrzeugen wie Transportern, LKW’s, SZM, Anhängern, Aufliegern, Bussen, Baumaschinen, Agrarfahrzeugen und Staplern (nachfolgend „Fahrzeuge“).
(2) Die Leistungen des Plattformbetreibers bestehen u. a. in:

(a) Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten des Marktplatzes nach Zulassung des Nutzers gemäß § 3;

(b) Ermöglichung von Verhandlungen und Vertragsabschlüssen auf dem Marktplatz gemäß § 4;

§ 3 Zulassung und Zugang zum Marktplatz, Vergütung

(1) Voraussetzung für die Nutzung des Marktplatzes ist die Zulassung durch BIDaTRUCK. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Marktplatzes besteht nicht.

(2) Der Nutzer kann über den Button „Registrieren“ ein Nutzerkonto anlegen und damit einen Zulassungsantrag stellen. Dabei hat er seine Daten (Name, Anschrift etc.) anzugeben sowie anzugeben, ob er den Marktplatz als Händler, Vertragshändler oder Gewerbtreibender nutzen möchte. Weiterhin muss er einen Benutzernamen und ein Kennwort wählen. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per Email oder per Telefax. Gleichzeitig wird das beantragte Nutzerkonto eingerichtet. Durch die Zulassung kommt ein kostenpflichtiger Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen BIDaTRUCK und dem jeweiligen Nutzer nach diesen Nutzungsbedingungen zustande. Die bloße Einrichtung eines Nutzerkontos ist kostenfrei. Vergütungsfrei sind das Anbieten und der Verkauf von Fahrzeugen per Inserat für den Anbieter. Auch das Anbieten eines Fahrzeuges per Auktion ist für den Anbieter kostenlos. Gebühren werden nur bei erfolgreichem Verkauf über Auktionen erhoben. Die vom Anbieter dafür zu zahlende Vergütung richtet sich nach den aktuellen Preiskonditionen, welche im Nutzerkonto und hier unter dem Punkt (5) einsehbar sind. Für den Bieter ist die Nutzung des Marktplatzes solange kostenlos, bis er eine Auktion gewinnt. In diesem Fall einer erfolgreichen Auktion, bei der der Verkauf rechtsverbindlich durch Zustimmung des Verkäufers stattfindet, hat der Bieter ein Aufgeld zu zahlen. Die dafür zu zahlende Vergütung richtet sich nach den aktuellen Preiskonditionen, welche im Nutzerkonto und hier unter Punkt (5) einsehbar sind.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer BIDaTRUCK hierüber unverzüglich informieren. Sobald BIDaTRUCK von einer unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird BIDaTRUCK den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren.

(4) Die für das Anbieten und den Verkauf anfallenden Vergütungen werden – sofern nicht anders vereinbart – nach Inanspruchnahme der Leistungen von BIDaTRUCK abgerechnet und sind unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.

(5) Die Gebühren für die Nutzung des Portals stellen sich wie folgt dar:

Gebühren für den Verkäufer:

Der Verkauf per Inserat über BIDaTRUCK ist kostenlos. Es gibt aber die Möglichkeit von Sonder-Optionen bei der Inseratserstellung die wie folgend aufgestellt gebührenpflichtig sind

Der Verkauf per Auktion über BIDaTRUCK ist mit einer Verkaufsgebühr in Höhe von 2,5% des Auktionspreises verbunden. Die Gebühr ist aber zum Start des Portals bis zum 31.12.2020 pauschal gedeckelt und wird nur fällig, wenn eine Auktion erfolgreich war. Es fallen derzeit folgende Verkaufsgebühren an:

• Bei Verkaufspreisen bis EUR 9.999 beträgt die Verkaufsgebühr EUR 149

• Bei Verkaufspreisen von EUR 10.000 bis 24.999 beträgt die Verkaufsgebühr EUR 249

• Bei Verkaufspreisen von EUR 25.000 Euro bis 49.999 beträgt die Verkaufsgebühr EUR 499

• Bei Verkaufspreisen von EUR 50.000 bis 74.999 beträgt die Verkaufsgebühr EUR 749

• Bei Verkaufspreisen von EUR 75.000 bis 99.999 beträgt die Verkaufsgebühr EUR 999

• Bei Verkaufspreisen von EUR 100.000 bis 199.999 beträgt die Verkaufsgebühr EUR 1.999

• Bei Verkaufspreisen über EUR 200.000 beträgt die gedeckelte Verkaufsgebühr EUR 2.999

alle Preise zuzüglich der jeweils gültigen MwSt.

Gebühren für den Käufer:

Der Zukauf per Inserat über BIDaTRUCK ist kostenlos. Es gibt aber die Möglichkeit von Sonder-Optionen bei der Inserats-Erstellung die wie folgend aufgestellt gebührenpflichtig sind

Der Zukauf per Auktion über BIDaTRUCK ist für die Startphase des Portals bis zum 31.12.2020 mit Gebühren-Pauschalen und nicht prozentual gestaffelt. Diese bei anderen Portalen hohe Gebühr von oft 10-18 %, darf der gewerbliche Käufer lieber in sein Budget für den Zukauf investieren. Ab dem 01.01.2021 wird eine Zukaufgebühr von nur 2,5% fällig.

Folgende Zukaufgebühren (Aufgeld) fallen für den Käufer ausschließlich bei einer erfolgreichen Auktion an:

• Bei Verkaufspreisen bis EUR 4.999 beträgt das Aufgeld EUR 49

• Bei Verkaufspreisen von EUR 5.000 bis 7.499 beträgt das Aufgeld EUR 99

• Bei Verkaufspreisen von EUR 7.500 bis 9.999 beträgt das Aufgeld EUR 199

• Bei Verkaufspreisen von EUR 10.000 bis 24.999 beträgt das Aufgeld EUR 249

• Bei Verkaufspreisen von EUR 25.000 bis 49.999 beträgt das Aufgeld EUR 499 

• Bei Verkaufspreisen von EUR 50.000 bis 74.999 beträgt das Aufgeld EUR 749

• Bei Verkaufspreisen von EUR 75.000 bis 99.999 beträgt das Aufgeld EUR 999

• Bei Verkaufspreisen von EUR 100.000 bis 199.999 beträgt das Aufgeld EUR 1.999

• Ab Verkaufspreisen über EUR 200.000 beträgt das gedeckelte Aufgeld EUR 2.999

alle Preise zuzüglich der jeweils gültigen MwSt.

§ 4 Abschluss von Verträgen auf dem Marktplatz, Ausschluss der Gewährleistung

(1) Der Nutzer kann auf dem Marktplatz Fahrzeuge in einer Auktion anbieten (nachfolgend „Verkäufer“) und/oder verbindliche Gebote auf eingestellte Fahrzeuge abgeben (nachfolgend „Käufer“). Das Einstellen eines Fahrzeuges durch den Verkäufer stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Während der Laufzeit der Auktion vom Käufer abgegebene Gebote sind verbindliche Angebote an den Verkäufer. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Laufzeit der Auktion ein höheres Gebot abgibt. Nach dem Ende der Laufzeit der Auktion kann der Verkäufer entscheiden, ob er das Fahrzeug an den Höchstbietenden verkauft. Der Käufer ist nach Auktionsende 7 Tage an sein Gebot gebunden.

Der Verkäufer muss innerhalb dieser 7 Tage seine verbindliche Erklärung abgeben, ob er das Angebot des Höchstbietenden annimmt oder nicht. Ein Kaufvertrag kommt in diesem Fall ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu Stande.

(2) Reicht dem Verkäufer das Höchstgebot nicht aus, kann er den Käufern ein verbindliches Angebot unter Angabe eines Sofort-Kauf Preises machen. Nimmt ein Käufer dieses Angebot an, kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu diesem Preis zu Stande.

(3) Der Verkauf über den BIDaTRUCK Marktplatz erfolgt, wenn nicht vom Verkäufer ausdrücklich anders angegeben, unter Ausschluss der Sachmängelgewährleistung, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

§ 5 Abwicklung der auf dem Marktplatz geschlossenen Verträge

(1) Die Abwicklung von auf dem Marktplatz geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Nutzer. BIDaTRUCK übernimmt für die auf den Marktplätzen geschlossenen Verträge weder eine Garantie für die Erfüllung der auf den Marktplätzen zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Güter. BIDaTRUCK trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.

(2) BIDaTRUCK kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.

(3) Kommt ein Kaufvertrag zu Stande, muss der Käufer das Fahrzeug innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung des Verkäufers bei diesem abholen und bezahlen.

(4) Wird das Fahrzeug nach Abschluss des Kaufvertrages nicht durch den Käufer abgeholt und bezahlt, kann der Verkäufer einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20% des Kaufpreises verlangen, wenn nicht der Käufer nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Gleiche gilt für den Verkäufer, wenn er das Fahrzeug nicht mindestens 7 Tage nach Abschluss des Kaufvertrages für den Käufer bereithält.

§ 6 Haftung des Plattformbetreibers

(1) BIDaTRUCK haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen BIDaTRUCK bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

(2) Für von BIDaTRUCK nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt BIDaTRUCK keine Haftung.

(3) Für den Verlust von Daten haftet BIDaTRUCK nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.

(4) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von BIDaTRUCK auf dem Marktplatz erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von BIDaTRUCK.

(6) Soweit über den Marktplatz eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z. B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet BIDaTRUCK weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet BIDaTRUCK nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.

§ 7 Fremde Inhalte

(1) Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (z. B. durch Links oder Frames) auf dem Marktplatz einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.

(2) BIDaTRUCK macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen.

(3) BIDaTRUCK behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.

(4) Der Nutzer wird BIDaTRUCK von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen BIDaTRUCK wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von BIDaTRUCK einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

(5) Der Nutzer räumt BIDaTRUCK ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrechte an dem eingestellten Bildmaterial für Vermarktungszwecke ein.

§ 8 Sonstige Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet,

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Marktplatzes gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über den Marktplatz übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder anderen Schadprogrammen behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, BIDaTRUCK alle Schäden zu ersetzen, die aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus BIDaTRUCK von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen BIDaTRUCK geltend machen.

§ 10 Datenschutz

Siehe dazu die über die Seite www. BIDaTRUCK.de abrufbare Datenschutzerklärung.

§ 11 Abtretung und Aufrechnung

(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit BIDaTRUCK auf Dritte ist ausgeschlossen.

(2) Zur Aufrechnung gegenüber BIDaTRUCK ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

§ 12 Vertragsdauer

(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch BIDaTRUCK gem. § 3 Abs. 2.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, wobei mindestens die Textform einzuhalten ist.

(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für BIDaTRUCK insbesondere:

3 Abs. 4 und 5 zu leistenden Zahlung um mehr als sechs Wochen.

§ 13 Schlussbestimmungen

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